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Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Da die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und die Geburtenrate zugleich gesunken ist, wird es immer schwieriger, die gesetzlichen Renten zu finanzieren. Daher werden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und wichtig, sich rechtzeitig um eine private Rentenversicherung zu kümmern, um sich so im Rentenalter ein zusätzliches Einkommen zu schaffen.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich durch den Staat bei der privaten Altersvorsorge unterstützen zu lassen. Arbeitnehmer können sich durch den Abschluss einer Riester-Rente staatliche Zulagen sichern. Um diese in voller Höhe zu erhalten, ist ein Mindestbeitrag von vier Prozent des Jahreseinkommens zu entrichten. Wer sich für einen geringeren Beitragssatz entscheidet, erhält lediglich eine anteilige Zulage. Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings wird das erzielte Sparguthaben bei dieser Form der Altersvorsorge grundsätzlich als monatliche Rente ausbezahlt, eine Kapitalauszahlung bei Renteneintritt ist lediglich in Höhe von maximal 30 Prozent des gesamten Sparguthabens möglich. Ausnahmen bestehen allerdings, sofern das angesparte Vermögen für den Kauf von Wohneigentum genutzt werden soll.

Während die Riester-Rente ausschließlich Arbeitnehmern eine Förderung gewährt, steht die Basisrente auch Selbstständigen offen. Sie wird häufig auch als Rürup-Rente bezeichnet. Zwar werden bei dieser Form der privaten Altersvorsorge keine staatlichen Zulagen gewährt, der Versicherte kann die Beiträge aber in der Einkommensteuererklärung geltend machen und sich so eine Steuerrückzahlung sichern, beziehungsweise die Höhe der zu zahlenden Steuern deutlich senken. Allerdings besteht bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, auch kein anteiliges. Das angesparte Vermögen wird also ausschließlich als monatliche Rente ausbezahlt. Außerdem können derartige Verträge nicht gekündigt werden, lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich.

Darüber hinaus bestehen noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, die allerdings nicht staatlich gefördert werden. Dazu gehören unter anderem eine klassische und eine fondsgebundene Rentenversicherung. Der Vorteil solcher Verträge besteht darin, dass der Versicherte mindestens einen Anspruch auf Leistungen entsprechend der bezahlten Beiträge hat. Selbst wenn die in einer Rentenversicherung enthaltenen Fonds an Wert verlieren, braucht sich der Versicherte also nicht vor einem Totalverlust zu fürchten. Außerdem ist bei nicht staatlich geförderten Rentenversicherungen in der Regel bei Renteneintritt eine Kapitalauszahlung in voller Höhe möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die Auszahlung Steuern anfallen. Außerdem müssen Rentner unabhängig von der Art der privaten Altersvorsorge auch im Ruhestand Beiträge zur Krankenversicherung entrichten.

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